Rechtsprechung
VG Stuttgart, 13.07.2009 - 11 K 867/05 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Keine höheren Zuschüsse für private Freie Waldorfschulen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Höhere Zuschüsse für private Freie Waldorfschulen?
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5)
- StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche …
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Juli 2009 - 11 K 867/05 - und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. April 2013 - 9 S 233/12 - richtet und eine Verletzung von Art. 14 Abs. 2 Satz 3 der Landesverfassung geltend macht, wird sie als unbegründet zurückgewiesen.Die dagegen gerichtete Klage wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 13. Juli 2009 (11 K 867/05) abgewiesen.
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Juli 2009 - 11 K 867/05 - geändert.Mit Widerspruchsbescheid vom 14.02.2005 wies das Regierungspräsidium Stuttgart den Widerspruch zurück; auch die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos und wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.07.2009 - 11 K 867/05 - abgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Juli 2009 - 11 K 867/05 - zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14. Februar 2005 zu verpflichten, über den Antrag auf höhere Förderung für das Rechnungsjahr 2003 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12
Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Juli 2009 - 11 K 867/05 - wird zurückgewiesen.Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 13.07.2009 (11 K 867/05) abgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.07.2009 - 11 K 867/05 - zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14.02.2005 zu verpflichten, über den Antrag auf höhere Förderung für das Rechnungsjahr 2003 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Dem Senat liegen die einschlägigen Akte des beklagten Landes (1 Heft), die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart (11 K 867/05), des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in der Sache 4 K 2627/00 sowie des Senats (9 S 2207/09 und 9 S 233/12) vor.
- BVerwG, 30.10.2013 - 6 B 32.13
Ersatzschulförderung; gerichtliche Aufklärungspflicht; Sachverständiger
VG Stuttgart - - AZ: VG 11 K 867/05 VGH Baden-Württemberg - 11.04.2013 - AZ: VGH 9 S 233/12. - StGH Baden-Württemberg, 05.10.2015 - 1 VB 130/13 a) das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Juli 2009 - 11 K 867/05 -,.